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Softwarebedingungen

Softwarebedingungen und Lizenzvertrag der DFH Service GmbH

Stand: Februar 2016
Erstellung von Standard-Softwareprodukten sowie die Erstellung von kundenspezifischer Individualsoftware und deren Anpassung sowie Wartung durch die DFH Service GmbH (im folgenden DFH genannt).

Allgemeines

1. Bei Softwareentwicklungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Feinspezifikation der DFH.

2. Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch die DFH durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Eine Übergabe der Quelltexte an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

3. Lieferungen von DFH-Standardsoftware erfolgen in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen. Verbindliche Liefertermine für Individualsoftware nach Kundenwunsch gibt es grundsätzlich nicht. Nur in Ausnahmefällen wird der Auftraggeber gesondert und schriftlich über einen verbindlichen Liefertermin informiert. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- , Einkaufs- und Lieferbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Die Lieferung von individueller Software erfolgt grundsätzlich erst nach Abarbeitung der Kundenspezifikation und diverser Qualitätssicherungsmaßnahmen. Liefertermine auf maschinell erstellten Belegen der DFH dienen lediglich der internen Projektierung und Planung seitens DFH und stellen keinen verbindlichen Liefertermin für Individualsoftware dar. Desweiteren gelten unsere Lieferbedingungen.

4. Falls die durch DFH erstellte Individualsoftware nur in Verbindung mit Softwareprodukten Dritter betrieben werden kann, so ist es möglich, dass Aktualisierungen der Software Dritter zu Funktionsstörungen, Systemabstürzen oder ungewollten Datenmanipulationen führen kann. Die DFH hat keine Möglichkeit, ihre Softwareprodukte frühzeitig an Änderungen von Software-Drittanbietern anzupassen. Daher weisen wir darauf hin, dass alle Updates/Upgrades vor der Installation im Produktivsystem im Vorhinein auf einem Testsystem getestet werden müssen. Updates sollten aus diesem Grund niemals ungetestet in das produktive System eingespielt werden.

5. Anpassungen unserer Softwareprodukte, die auf Grund von Auftraggeberwünschen oder die durch Updates Dritter begründet sind, werden jeweils nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

6. Sofern in der Feinspezifikation nichts anderes vereinbart wurde, werden individuell erstellte Softwareprodukte ausschließlich in deutscher Sprache für deutschsprachige Betriebssysteme entwickelt.

Lizenzvertrag

Bei dem vorliegenden Lizenzvertrag handelt es sich um den allgemeinen Teil des Vertrages. Weitere Lizenzbedingungen können durch entsprechende Projektarbeiten notwendig werden. Diese werden im Angebot spätestens in der Software- Spezifikation/Feinspezifikation aufgeführt.

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung, Anpassung oder Wartung einer Software/Individualsoftware, einer Bedienungsanleitung sowie sonstiges schriftliches Material (nachfolgend Software genannt) durch die DFH Service GmbH (nachfolgend DFH genannt).

Die Software wird durch Urhebergesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Die unerlaubte Benutzung der Software bedeutet eine Verletzung dieses Vertrages. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen und zu erstellender Software kann nur mit schriftlicher Zustimmung der DFH auf den Auftraggeber oder Dritte übertragen werden.
Der Auftraggeber darf Software im Übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen.
Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann bei Software das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar ist.

§ 2 Verfügbarkeit

Insbesondere bei der Software-Erstellung, -Anpassung, -Änderung und -Wartung in Verbindung mit Software von Dritten kann dies nur so lange durch DFH erfolgen, wie es uns die jeweiligen Hersteller bzw. Rechteinhaber ermöglichen und/oder erlauben sowie uns die entsprechende Software zur Bearbeitung und Kompilierung zur Verfügung stellen, die zur Erbringung unserer Leistungen erforderlich sind. Auch bei einer Technologieumstellung seitens Dritter kann es uns unmöglich werden, unsere Software weiterhin zu pflegen und/oder zu betreiben.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass DFH auf Updates Dritter reagiert und seine Software daraufhin anpasst und zur Verfügung stellt. Der Vertrag bezieht sich ausschließlich auf die unter §1 zu diesem Zeitpunkt benannte Software sowie deren Versions- und Revisionsnummern. Bei der Erstellung von Software, die ausschließlich nur in Verbindung mit Software von Drittanbietern lauffähig ist, wird die Versions- und Revisionsnummer der Software des Drittanbieters ebenfalls angegeben, da die durch DFH zu erstellende Software ausschließlich nur mit dieser Version/Revision lauffähig ist.

§ 3 Dauer und Umfang der Benutzung

Die Software ist ausschließlich für das im Vertrag genannte Unternehmen lizenziert. Die Software darf auf allen Servern und Clients des Unternehmens, wie im Vertrag nach Umfang und Dauer beschrieben, genutzt werden. Zusätzlich können sich weitere Beschränkungen durch die Nutzung von Softwareprodukten Dritter und deren Lizenzen ergeben. Dies gilt insbesondere für Individualsoftware der DFH, die nur in Verbindung mit einer Software Dritter funktioniert und nicht alleine lauffähig ist.
Ihr Recht zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn Sie eine Bedingung dieses Vertrages verletzen. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes sind Sie verpflichtet, die Originaldatenträger und –Dateien sowie alle Kopien der Software sowie das schriftliche Material zu vernichten. Auf Verlangen ist die vollständige Vernichtung durch notarielle eidesstattliche Erklärung zu versichern.
Das Recht der Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung durch DFH und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages sowie weiterer Bedingungen, die sich aus der Spezifikation/Feinspezifikation ergeben können, an Dritte übertragen werden. Das private sowie gewerbsmäßige Verkaufen, Verschenken, Vermieten oder Verleihen der Software ist ausdrücklich untersagt.
Voraussetzung für die Weitergabe der Software ist außerdem, dass Sie die vollständige Software und alle Kopien (einschließlich aller Komponenten, der Medien und des gedruckten (schriftlichen) Materials) weitergeben und keine Bestandteile der Software zurückbehalten. Der Empfänger muss den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages sowie weiteren Bedingungen, die sich z.B. aus der Spezifikation/Feinspezifikation ergeben können vollumfänglich zustimmen.

§ 4 Besondere Beschränkungen

Es ist Ihnen untersagt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung seitens DFH die Software oder das zugehörige schriftliche Material an Dritte zu übergeben oder Dritten zugänglich zu machen, die Software abzuändern, zu übersetzen, zu dekompilieren oder zu deassemblieren, von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, das Material abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu stellen. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist ausgeschlossen.

§ 5 Inhaberschaft

Sie erhalten nur Eigentum an der/den körperlichen Datei(en). Weiterhin erhalten Sie das oben aufgeführte Nutzungsrecht. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. DFH behält insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software.

§ 6 Vervielfältigung

Soweit die Software nicht mit Kopierschutz versehen ist, sind Sie verpflichtet, auf einer Datensicherung unseren Urheberrechtsvermerk anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Es ist ausdrücklich verboten, die Software, wie auch das schriftliche Material, ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software verbundener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.

§ 7 Schadensersatz

Für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen, die DFH aus einer Verletzung dieser Vertragsbedingungen entstehen, haften Sie vollumfänglich, es sein denn, Sie haben die Verletzung nicht zu vertreten.

§ 8 Änderungen und Aktualisierungen

DFH ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. DFH ist nicht dazu verpflichtet, Ihnen Aktualisierungen der Software zur Verfügung zu stellen.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

DFH gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der Software und des zugehörige Materials unter normalen Betriebsbedingungen diese fehlerfrei im Sinne des §1 dieses Vertrages ist.

Die (auch außervertragliche) Haftung von DFH ist ausgeschlossen, soweit DFH nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften haftet, z.B. wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Macht ein Dritter gegen Sie Ansprüche aus Schutzrechten oder im Zusammenhang mit Schutzrechten wegen der vertragsgegenständlichen Lieferung geltend, so ist DFH unter Ausschluss weitergehender Haftung berechtigt und verpflichtet, nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder

  • von dem über das Schutzrecht Verfügungsberechtigten ein Benutzungsrecht zu erwirken oder
  • die schutzrechtsverletzenden Teile zu ändern oder gegen schutzrechtsfreie auszutauschen oder
  • die betreffenden Erzeugnisse gegen Erstattung des Kaufpreises, abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust, zurückzunehmen.

Die Haftung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzverletzung auf einem vom Auftraggeber stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Auftraggeber geändert oder zusammen mit nicht von der DFH gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.

§ 10 Viren-Scan

DFH verpflichtet sich, die auszuliefernden Daten zuvor mit der jeweils neuesten Version eines handelsüblichen Viren-Scanner-Programms zu testen und etwaigen Viren-Befall zu entfernen. Soweit trotz dieser Maßnahmen von DFH gelieferte Daten mit Viren befallen sind, ist eine Haftung der DFH ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat selbst für einen entsprechenden und aktuellen Viren-/Wurm-/Trojaner- etc. Schutz zu sorgen.

§ 11 Rechtswirksamkeit

Diese Softwarebedingungen und der anschließende Lizenzvertrag der DFH Service GmbH sind Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist, ist als Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.